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   OVG Berlin, 15.09.1997 - 2 SN 11.97   

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https://dejure.org/1997,3347
OVG Berlin, 15.09.1997 - 2 SN 11.97 (https://dejure.org/1997,3347)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.09.1997 - 2 SN 11.97 (https://dejure.org/1997,3347)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. September 1997 - 2 SN 11.97 (https://dejure.org/1997,3347)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung der Hauptsache; Allgemeinverfügung; Aussetzung des Vollzugs

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 626 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 85
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526

    Kinder- und Jugendhilferecht

    Daran fehlt es im vorliegenden Fall, weil die Beklagte durch die Aufhebung des streitbefangenen Bescheids und die Erteilung der Genehmigung zur Kindertagespflege ohne auflösende Bedingung dem erstinstanzlichen Urteil nachgekommen ist und durch die von ihr gewählte Konstruktion der zeitlichen Befristung dieser Genehmigung bis zur Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils allein die abstrakte Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit der auflösenden Bedingung in der Berufungsinstanz zur Entscheidung gestellt hat (zum Entfallen der Beschwer in derartigen Fällen vgl. Blanke in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, Vorb. § 124 Rn. 73; für das Zulassungsverfahren Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 124 Rn. 9a; OVG Berlin, U.v. 15.9.1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998, 85; SächsOVG B.v. 25.5.1998, NVwZ-RR 1999, 215).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2010 - L 13 AS 147/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung,Übernahme

    Die Beschwerde setzt lediglich voraus, dass der Beschwerdeführer sein Begehren auf eine vorläufige Regelung beschränkt und nicht bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine endgültige Klärung begehrt oder dass er von sich aus - ohne den Druck der ihn belastenden Entscheidung des Sozialgerichts - freiwillig dem Begehren des Antragstellers durch einen begünstigenden Verwaltungsakt nachgekommen ist (vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11/97 - in: NVwZ 1998, 85; OVG Weimar, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 2 ZEO 356/97 - in: FEVS 48, 129, 131).
  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertreten wird, dass für eine nach Eintritt der Erledigung eingelegte Beschwerde mit dem Ziel, das Verfahren für erledigt zu erklären und auf diese Weise eine günstigere Kostenentscheidung zu erhalten, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 - SächsVBl. 2010, 287; OVG NRW, Beschlüsse vom 26. März 2003 - 8 B 82/03 - NVwZ-RR 2003, 701 und vom 27. Oktober 2009 - 19 B 1400/09 - DVBl. 2010, 62; a. A.: zur Nichtzulassung der Beschwerde HessVGH, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 - DVBl. 1998, 243; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998, 85; zur Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnis: OVG Bln-Brdbg, Beschluss vom 26. August 2016 - OVG 12 S 37.16 - juris; OVG Saarl, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 B 223/15 - NVwZ-RR 2016, 528; Beschluss des Senats vom 29. August 2010 - 2 EO 1079/10 - n. v.; OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 - NordÖR 2010, 369; BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 9 CS 08.2162 - juris; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416; OVG NRW, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 21 B 931/02 - NVwZ-RR 2002, 895), lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass der Antragsgegner mit der Beschwerde, soweit sie den Beigeladenen zu 2) betrifft, ein solches Ziel gerade verfolgen will.
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